Überblick:
Der Bericht erhellt zwei wesentliche Fragen einer seit Jahren geführten Debatte:
Wie wirkt sich der kombinierte Effekt von Rotordurchmesser und Anlagenhöhe einer Windenergieanlage auf das Kollisionsrisiko von Fledermäusen aus? Und:
Wie groß ist hierbei der Erkenntnisgewinn, der durch zusätzliche Mikrofone am Turm der WEA beim Gondelmonitoring (also der akustischen Erfassung von Fledermäusen im Rotorbereich) erzielt werden kann?
Ergebnisse - kurz & knapp
Anhand von mit Turmmikrofonen erfassten sowie weiteren akustischen und wärmeoptischen Daten wurde die horizontale und vertikale Aktivitätsverteilung von Fledermäusen an WEA beschrieben
und eine verbesserte Korrekturformel zur Schlagopferberechnung abgeleitet.
Im Vergleich mit den Ergebnissen dieser Formel lässt sich auch der Erkenntnisgewinn durch ein zusätzliches Turmmikrofon prüfen.
Nach der vorliegenden Datenlage ist zur Verringerung der Vorhersageunsicherheit eine Gondelbeprobung möglichst vieler WEA in den meisten Windparks effizienter als eine zusätzliche Erfassung am Turm – dies gilt deutschlandweit, besonders aber für die südlichen Regionen.
Jedoch wird empfohlen, eine zusätzliche Erfassung am Turm für WEA durchzuführen, wenn sie einen rotorfreien Raum unter 30 m aufweisen sowie für WEA mit nahegelegenen großen Quartieren schlaggefährdeter Fledermausarten oder einer Landnutzung, die z. B. aufgrund der Nahrungsverfügbarkeit eine sehr hohe bodennahe Fledermausaktivität bedingt, und deren rotorfreier Raum 60 m unterschreitet.
Zusätzlich zur Frage um das Turmmikrofon wurden im Rahmen der Untersuchung auch verschiedene Niederschlagssensoren getestet, wobei zwei Geräte verlässlich plausible Daten lieferten. Darauf basierend wird die Empfehlung eines pauschalen Grenzwertes der Niederschlagsintensität von 5 mm/h abgeleitet, der datenbasiert auf bis zu 2 mm/h abgesenkt werden kann.
Der vollständige Bericht steht zum kostenlosen Download in der BfN-Skriptensammlung ↗ zur Verfügung.
Autorenpartner & Förderer
Der Bericht wurde gemeinsam unter Mitwirkung der UMIT Tirol sowie der oikostat GmbH erstellt.
Die Projektleitung hatte die Naturstiftung David inne. Die Fachbetreuung erfolgte durch das Bundesamt für Naturschutz (BfN).
Das Projekt wurde vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) gefördert, mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (FKZ: 3521 86 0300).